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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Martina Kießer, Dipl. Ing. Architektur (FH)

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dem Schutz beider Vertragsparteien. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen den Kunden und der Architektin Martina Kießer vermeiden. 

 

Präambel

Durch die Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber – nachstehend Besteller genannt - und der Architektin Martina Kießer wird das Ziel angestrebt, 3D-Entwürfe im Innen- und Außenbereich oder Visualiserungen zu Werbezwecken, auszuarbeiten. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertragsverhältnis. 

 

Allgemein

1.1 Alle Leistungen von Martina Kießer erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Vertragsbedingungen. Vertragsbedingungen des Bestellers werden nicht Bestandteil dieses Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn Martina Kießer diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers ihre Leistungen ausführt.

 

1.2 Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass es hierzu eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.

 

1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten in vollem Umfang auch für Nachtrags- und Zusatzaufträge.

 

Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von Martina Kießer sind unverbindlich, soweit sie nicht von Martina Kießer ausdrücklich als verbindlich schriftlich oder per E-Mail abgegeben oder bestätigt wurden. Verbindliche Angebote gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Abgabe oder Bestätigung.

 

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Besteller entweder das verbindliche Angebot von Martina Kießer innerhalb der angebotenen Frist angenommen hat oder die Bestellung des Bestellers schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder mit der Ausführung begonnen wurde.

 

2.3 Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung eines Vertrages bedürfen der Bestätigung in Schriftform oder per E-Mail durch Martina Kießer.

 

Leistungen

3.1 Martina Kießer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, es sei denn, die Teilleistungen sind für den Besteller erkennbar nicht von Interesse.

 

3.2 Martina Kießer ist zum Einsatz von Kooperationspartner berechtigt.

 

3.3 Martina Kießer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zur Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere zu veröffentlichen, z.B. auf ihrer Internet-Seite, in Prospekten, Fachzeitschriften etc..

 

Unterlagen/Grundlagen

4.1 Der Besteller hat vor Beginn der Arbeiten auf seine Kosten Martina Kießer alle für die Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen notwendigen Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Martina Kießer setzt voraus, dass der Besteller über die Rechte der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen verfügt.

4.2 Nur soweit es offensichtlich oder Martina Kießer bekannt ist, dass die ihr übergebenen Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft oder widersprüchlich sind, hat Martina Kießer den Besteller hierauf hinzuweisen. Martina Kießer ist bis zur Beseitigung von Unvollständigkeiten, Fehlern oder Widersprüchen berechtigt, ihre hiervon betroffenen Leistungen zurückzubehalten.

 

4.3 Der Besteller übernimmt allein die Haftung für die Vollständigkeit und die Fehlerfreiheit der von ihm übergebenen Unterlagen.

 

4.4 Der Besteller hat Martina Kießer unaufgefordert schriftlich über alle Umstände zu unterrichten, die bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen und Lieferungen zu beachten sind, insbesondere über alle gesetzlichen, behördlichen und andere einzuhaltenden Vorschriften.

 

4.5 Der Besteller darf die ihm von Martina Kießer zur Verfügung gestellten Angebote und Unterlagen nicht ohne vorherige Zustimmung weitergeben, veröffentlichen oder vervielfältigen, noch für einen anderen als für den vereinbarten Vertragszweck benutzen und unterliegt den Vorgaben der DSGVO:

 

Datenschutz

Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind. 

Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden. 

Betroffene haben jederzeit das Recht: 

  • eine erteilte Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. Dann darf die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, nicht mehr vorgenommen werden, der Widerruf berührt jedoch die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht; 

  • eine Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, dazu zählt eine Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt wurden oder werden, die voraussichtliche Speicherdauer, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht hier erhoben wurden, sowie über eine automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und die bestehenden Rechte, über die hier aufgeklärt wird; 

  • verlangen, dass unverzüglich gem. Art. 16 DSGVO unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigt werden, insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist; 

  • verlangen, dass gem. Art. 17 DSGVO die gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht werden, soweit die Verarbeitung nicht in Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Erfüllung eines Vertrages, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; 

  • verlangen, dass gem. Art. 18 DSGVO die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist und eine Löschung abgelehnt wird und die Daten nicht mehr benötigt werden, der Betroffene sie aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat; 

  • verlangen, dass die bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format herausgegeben oder an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden; 

  • sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO zu beschweren, sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig ist, zuständig ist in der Regel die Aufsichtsbehörde des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes des Betroffenen oder des Sitzes unseres Unternehmens.

  • zu widersprechen, sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, wenn dafür Gründe bestehen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben 

  • (4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist). 

 

Vergütung

5.1 Die Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von Martina Kießer oder, soweit eine solche nicht vorliegt, aus ihrem Angebot. Die Vergütung umfasst nur die dort ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Etwaig zusätzlich geforderte digital erstellte Pläne, Materialien und Materialkollagen, Visualisierungen, Skizzen, Entwürfe, Konzepte, Layoutproben, Probedrucke sowie Daten- CDs oder Vor-Ort-Termine werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.

 

5.2 Alle Preise verstehen sich rein netto ohne jeden Abzug, also ohne Mehrwertsteuer, Gebühren oder sonstige Abgaben.

 

5.3 Martina Kießer hat Anspruch auf eine angemessene Anpassung der vereinbarten Vergütung, wenn

5.3.1 sich aufgrund von Anordnungen des Bestellers die Grundlagen des Preises dahingehend ändern, dass ein Mehraufwand zur Leistungserbringung erforderlich wird oder

5.3.2 die Ausführung Änderungen erfährt, weil die Martina Kießer vom Besteller mitgeteilten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben.

 

5.3.3 Die Anpassung der Vergütung soll vor Ausführung der geänderten Leistung getroffen werden.

 

5.4 Martina Kießer hat Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung nach Zeitaufwand auf der Grundlage der im Angebot vorgesehenen Stundensätze, wenn der Besteller eine im Vertrag nicht vorgesehene zusätzliche Leistung fordert. Martina Kießer braucht die zusätzliche Vergütung nicht anzukündigen, bevor sie mit der Ausführung der zusätzlich geforderten Leistungen beginnt.

 

5.5 Führen Planänderungen oder andere Anordnungen des Bestellers zum Wegfall von Teilleistungen von Martina Kießer, bedeutet dies eine Teilkündigung. Martina Kießer steht die vereinbarte Vergütung zu. Sie müssen sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten ersparen oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft und ihres Betriebes erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen (§ 649 BGB).

 

Rücktritt

6.1 Im Falle eines Rücktritts durch den Besteller ist die bisherige Leistung, soweit Besteller für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen.

 

6.2 Martina Kießer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn

 

6.2.1 der Besteller eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch Martina Kießer außerstande setzt, die Leistung auszuführen, oder

 

6.2.2 der Besteller eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät.

 

6.3 Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Er ist erst zulässig, wenn Martina Kießer dem Besteller ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt hat, dass sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen wird.

 

6.4 Martina Kießer steht die vereinbarte Vergütung zu. Sie muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft und ihres Betriebs erwerben oder zu erwerben böswillig unterlässt.

 

Ausführungsfristen

7.1 Ausführungsfristen stellen nur dann verbindliche Vertragsfristen dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart sind.

 

7.2 Die Ausführungsfristen werden angemessen verlängert

 

7.2.1 durch Umstände, die in den Verantwortungsbereich des Bestellers fallen, insbesondere wenn Martina Kießer Pläne, Angaben oder Unterlagen, die es für die Ausführung benötigen, nicht rechtzeitig erhält,

 

7.2.2 wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät

 

7.2.3 durch Änderungen von Ausführungsunterlagen oder durch andere Anordnungen des Bestellers,

 

7.2.4 wenn unvorhergesehene Ereignisse auftreten, welche Martina Kießer in ihrer Leistungserbringung behindern und welche Martina Kießer nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise Diebstahl oder Zerstörung von Betriebseigentum, Hacker-Angriffe, oder ähnliche Ereignisse oder Umstände, die Martina Kießer nicht zu vertreten hat.

 

Zahlungen

8.1 Der Besteller gerät mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zahlt. Die Zahlung hat bargeldlos auf Gefahr und Kosten des Bestellers zu erfolgen.

 

8.2 Abschlagszahlungen sind in Höhe der nachgewiesenen vertragsgemäß erbrachten Lieferungen und Leistungen innerhalb einer Woche nach Zugang der Rechnung zu bezahlen.

 

8.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist Martina Kießer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

 

8.4 Eingehende Zahlungen kann Martina Kießer mit älteren fälligen Forderungen und offenen Zinsen oder Kosten verrechnen.

 

Mängelgewährleistung

9.1 Martina Kießer leistet keine Gewähr dafür, dass ihre Leistungen dem Besteller zu dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere einem Geschäftsabschluss, verhelfen.

 

9.2 Für die Abnahme genügt, dass der Besteller durch schlüssiges Verhalten die Billigung der erbrachten Leistungen von Martina Kießer zum Ausdruck bringt.

 

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

10.1 Gerichtsstand für Kaufleute, für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Mannheim. Martina Kießer ist jedoch auch berechtigt, gegen den Besteller Klage an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.

 

10.2 Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

 

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung zunächst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck weitestgehend erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass sich eine regelungsbedürftige Lücke ergeben sollte.

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